Muss bei bei der Anlieferung anwesend sein oder kann ich eine Abstellgenehmigung erteilen?
Grundsätzlich ist es möglich, eine Abstellgenehmigung für die Lieferung zu erteilen – wir raten jedoch ausdrücklich davon ab.
Denn im Falle eines Transportschadens ist es für eine erfolgreiche Reklamation zwingend erforderlich, dass dieser bei der Anlieferung dokumentiert wird.
Das bedeutet:
– Erkennbare Schäden sollten sofort auf dem Lieferschein oder dem elektronischen Unterschriftenfeld vermerkt werden (z. B. „BESCHÄDIGT“).
– Alternativ kann die Annahme bei offensichtlichen Schäden auch verweigert werden.
– Unterschreiben Sie keinesfalls vorbehaltlos, wenn die Ware beschädigt ist.
Nur so können mögliche Ansprüche gegenüber der Spedition oder dem Transportdienstleister geltend gemacht werden.