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Muss bei bei der Anlieferung anwesend sein oder kann ich eine Abstellgenehmigung erteilen?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Abstellgenehmigung für die Lieferung zu erteilen – wir raten jedoch ausdrücklich davon ab.
Denn im Falle eines Transportschadens ist es für eine erfolgreiche Reklamation zwingend erforderlich, dass dieser bei der Anlieferung dokumentiert wird.

Das bedeutet:
– Erkennbare Schäden sollten sofort auf dem Lieferschein oder dem elektronischen Unterschriftenfeld vermerkt werden (z. B. „BESCHÄDIGT“).
– Alternativ kann die Annahme bei offensichtlichen Schäden auch verweigert werden.
Unterschreiben Sie keinesfalls vorbehaltlos, wenn die Ware beschädigt ist.

Nur so können mögliche Ansprüche gegenüber der Spedition oder dem Transportdienstleister geltend gemacht werden.

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