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Wie gehe ich bei beschädigter Ware vor?

Sollten Sie bei der Anlieferung einen Waren- oder Verpackungsschaden feststellen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Lassen Sie den Schaden unbedingt vom Fahrer auf dem Lieferschein oder Frachtbrief schriftlich bestätigen.

  2. Vermerken Sie bei der Annahme auf einem elektronischen Unterschriften-Pad zusätzlich zu Ihrer Unterschrift das Wort „BESCHÄDIGT“ und/oder „VERLUST“.