Wie gehe ich bei beschädigter Ware vor?
Sollten Sie bei der Anlieferung einen Waren- oder Verpackungsschaden feststellen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Lassen Sie den Schaden unbedingt vom Fahrer auf dem Lieferschein oder Frachtbrief schriftlich bestätigen.
Vermerken Sie bei der Annahme auf einem elektronischen Unterschriften-Pad zusätzlich zu Ihrer Unterschrift das Wort „BESCHÄDIGT“ und/oder „VERLUST“.





